Zwangsräumung

Eine Zwangsräumung steht an – Rümpel Meister hilft

Zwangsräumung mit Rümpel Meister

Als Vermieter, aber auch als Mieter können Sie in die Situation kommen, dass eine Zwangsräumung durchgeführt werden muss. Diese in jedem Fall sehr heikle Situation ist nicht selten von Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld geprägt. Eine Zwangsräumung steht am Ende einer mitunter sehr langwierigen Auseinandersetzung über mehrere gerichtliche Instanzen.

Rümpel Meister hilft Ihnen als langjähriger und erfahrener Entrümpelungsdienst in dieser Situation weiter. Mit unserem diskreten und schnellen Service, wissen wir, worauf es ankommt und wie eine Entsorgung einer Wohnungseinrichtung fachgerecht und professionell durchgeführt wird.

Was kosten eine Zwangsräumung?

Bei einer Zwangsräumung sind mehrere Kostenblöcke zu beachten. Am Anfang stehen die Kosten für den Prozess der Räumungsklage sowie alle damit in Verbindung stehende außergerichtliche Kosten inklusive dem möglichen Verlust von Mieteinnahmen aufgrund Nichtvermietbarkeit der Wohnung. Die weiteren Kosten betreffen die tatsächliche Zwangsräumung durch einen Entrümpelungsdienst wie Rümpel Meister.

Gerichtliche Kosten einer Räumungsklage

Die Gerichtskosten für ein Verfahren wegen einer Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Dieser berechnet sich aus der Nettojahreskaltmiete des Objektes. Bei einer angenommen Monatskaltmiete von 500 Euro liegt der Streitwert bei 6.000 Euro. Anhand des Streitwertes bemessen sich die Kosten für eine anwaltliche Vertretung, so dass sie ausgehend von diesem Beispiel bei den Kosten im Bereich von 1.500 bis 2.000 Euro für das Verfahren liegen.

Entgangene Mieteinnahmen

Ein weiterer Kostenpunkt, der gern vergessen wird, sind entgangene Mieteinnahmen aufgrund einer laufenden Räumungsklage. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ein Mieter weiter Mietzahlungen leistet, wenn bereits ein Gerichtsverfahren gegen ihn läuft. Gleichzeitig kann ein Vermieter die Wohnung nicht weiter vermieten. Entgangene Mieteinnahmen müssen also theoretisch als Kosten mit berücksichtigt werden. Diese Betrachtung ist nicht unerheblich, denn ein Räumungsklageverfahren kann durchaus ein bis zwei Jahre dauern.

Kosten für das Ausräumen der Wohnung

Hinzu kommen die Kosten für die tatsächliche Entrümpelung oder Auflösung der Wohnung. Diese Kosten hängen stark von der Größe der Wohnung, deren Zustand, Zugangsmöglichkeiten und einigen weiteren Faktoren ab. Um Ihnen hier einen besseren Überblick zu geben, haben wir Ihnen ein paar beispielhafte Kostenaufstellungen für verschiedene Szenarien in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Unser Tipp: Das Kostenrisiko einer Zwangsräumung ist aus Vermietersicht sehr hoch. Gerade wenn Sie das Objekt schnell weiter vermieten könnten, aber ein langer Gerichtsprozess droht. Prüfen Sie, ob Sie sich mit dem Mieter anders einigen können.

Der Ablauf einer Zwangsräumung

Bevor es zu einer Zwangsräumung einer Wohnung kommt, steht oft ein sehr intensive und lange Auseinandersetzung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die Probleme beginnen oft mit einem Zahlungsrückstand bei der Miete oder sonstigen vertragsverletzenden Aktivitäten des Mieters. Aber nicht in jedem Fall muss der Mieter immer der Schuldige sein. Auch Vermieter versuchen bisweilen mit allerlei Mitteln Mieter aus diversen Gründen loszuwerden. Ein häufiger Fall ist: Die Wohnung oder das Haus kann ohne Mieter leichter sanieren und später zu deutlich höheren Preisen neu vermietet werden. Ein entmietetes Haus lässt sich unter Umständen leichter an einen neuen Eigentümer verkaufen.

Abmahnung und Kündigung

Um überhaupt die Zwangsräumung einer Wohnung zu erreichen, muss der Vermieter Abmahngründe geltend machen. Diese können zum Beispiel sein: unerlaubte Untervermietung, Störung des Hausfriedens oder Verstoss gegen die Hausordnung. Auch Mietrückstände sind Auslöser für eine Abmahnung, wobei der Vermieter den Mietvertrag auch ohne Abmahnung fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Räumungsklage und Räumungstitel

Findet der Mieter sich mit der Kündigung ab und zieht aus, kann der Vermieter auf eine Räumungsklage verzichten. Weigert sich der Mieter jedoch auszuziehen, ist eine Räumungsklage der nächste Schritt, um den Auszug des Mieters zu erreichen. Die Räumungsklage kann der Vermieter sofort einreichen, wenn der Mieter nach Setzung einer angemessenen Frist und erfolgter Mietvertragskündigung nicht ausgezogen ist.

Nur über den Weg einer Räumungsklage ist es dem Vermieter möglich, einen Räumungstitel zu erwerben. Dafür muss es aus seiner Sicht ein positives Gerichtsurteil zu seinen Gunsten erzielen. Durch den starken Mieterschutz in Deutschland ist keineswegs gesagt, dass der Vermieter leichtes Spiel hat. Im Gegenteil, sollte das Gericht entscheiden, dass die Räumungsklage ungerechtfertigt ist, hat der Vermieter die gesamten Prozesskosten zu tragen.

Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher

Gesetz den Fall, der Räumungsklage wurde stattgegeben, hat der Vermieter nun das Recht eine Zwangsräumung in Auftrag zu geben. Die gesamte Abwicklung übernimmt dafür ein gerichtlich bestellter Gerichtsvollzieher. Dieser setzt dem Mieter nochmals eine Frist für einen endgültigen Auszugstermin, der in der Regel bei drei Wochen liegt.

Reagiert der Mieter nicht oder verspätet, hat der Gerichtsvollzieher die Vollmacht, die Türschlösser austauschen zu lassen und die Beräumung der Wohnung in Auftrag zu geben.

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Die Kosten für die Zwangsräumungsmaßnahme muss zunächst der Vermieter vorfinanzieren. Diese werden jedoch im Rahmen des Gerichtsverfahrens letztendlich dem Mieter auferlegt. Ist der Mieter jedoch zahlungsunfähig, trägt der Vermieter das Risiko, die ausgelegten Gelder nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten zurückzubekommen.

Alternative zum Gerichtsvollzieher – Beschränkter Vollstreckungsauftrag

Mit der Mietrechtsreform vom 01. Mai 2013 wurde eine alternative Form zur Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher geschaffen, die sogenannte Berline Räumung (siehe §885a ZPO).
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit für den Vermieter im Rahmen des Vermieterpfandrechts, den Besitz an der in der Wohnung verbliebenen Möbel und Wertgegenstände zu erlangen. Durch Übertragung des Besitzes an diesen Gegenständen kann der Vermieter diese selbst verwerten um damit offene Forderungen auszugleichen. Der Mieter als Schuldner verliert zugleich seinen Herausgabeanspruch.

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Rümpel Meister Express – Ihr Spezialist für Zwangsräumungen

In Anbetracht der drohenden Probleme bei Zwangsräumungen ist es besonders wichtig, auf den Dienstleister ihres Vertrauens zu setzen. Rümpel Meister hat jahrelange Erfahrungen mit Zwangsräumungen. Rümpel Meister bietet nicht nur einen diskreten und zuverlässigen Service sondern auch ein sehr gutes Preis- Leistungsverhältnis. Dazu gehört ebenso die Prüfung der Wertanrechnung von zu entrümpelnden Gegenständen. Sollte ein Ankauf möglich sein, reduziert das die Kosten für die Zwangsräumungsmaßnahme und damit das Kostenrisiko für den Vermieter für den Fall, dass der Mieter insolvent ist.

Welche Rechte habe ich als Mieter?

Ein Mietvertrag kann durch den Vermieter nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst für eine ordentliche Kündigung müssen Gründe angeführt werden. Der Mieterschutz ist in Deutschland sehr stark, so dass eine Lösung eines Mietvertrages in der Regel über eine Einigung in Form einer Abfindungszahlung erfolgt. Anders verhält es sich, wenn Sie als Mieter Gründe liefern, die dem Vermieter dazu veranlassen, eine außerordentliche oder fristlose Kündigung auszusprechen. Der wichtigste Anlass ist der Mietrückstand.

Räumung mit Räumungstitel

Hat der Vermieter erst mal im Rahmen einer Räumungsklage einen Räumungstitel erworben, ist es für Sie als Mieter zu spät, Sie müssen für sämtliche Kosten der Zwangsräumung aufkommen. Nicht jede Räumungsklage hat Erfolg. Eine Kalte Räumung ist unzulässig. Sie können sogenannten Räumungschutz beantragen, um eine Räumung hinauszuzögern. Eine drohende Obdachlosigkeit ist aber nur bedingt als Grund anerkannt. Verlassen sie sich nicht unbedingt darauf.

Räumung ohne Einverständnis

Sofern der Vermieter die Räumung einer Wohnung veranlasst, ohne Einverständnis des Mieters und ohne einen gerichtlich erwirkten Räumungstitel so handelt es sich um einen Fall von verbotener Eigenmacht unter gleichzeitiger Verletzung des Besitzrechtes des Mieters -kurz gesagt – um ein illegales Vorgehen des Vermieters gegen das der Mieter gerichtlich vorgehen kann. Der Mieter kann den Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.

Drohende Obdachlosigkeit als Einreide

Steht der Mieter bei einer erfolgreichen Räumungsklage vor einer wahrscheinlichen Obdachlosigkeit oder liegen andere berechtigte Einreden vor, kann der Mieter versuchen, einen Aufschub der Räumung zu erwirken oder die Räumung ganz zu verhindern. Eine drohende Obdachlosigkeit ist aber nicht in jedem Fall eine wirksames Argument, eine Zwangsräumung zu verhindern. Um Klarheit zu schaffen, sollte man unbedingt mit den Verwaltungsbehörden Rücksprache halten. Wenn diese nach Sozialgesetzbuch II einer Kostenübernahme zustimmt, kann eine Räumung eventuell verhindert werden.

Unser Tipp: Sprechen Sie ihren Vermieter bei finanziellen Problemen an und machen Sie sich auch Gedanken für einen Vorschlag, wie Sie Mietrückstände ausgleichen können.

Eine Zwangsräumung vermeiden

Eine Zwangsräumung ist der letzte Eskalationsschritt bei einem Mietvertragsverhältnis. Oft sind Mietrückstände der Auslöser. Und diese haben ihre Ursache oft in finanzielle Ein Mieter gerät in eine finanzielle Notlage und kann die Miete kurzfristig nicht mehr bezahlen. Da ist es leicht, dass man zuerst den relativ großen monatlichen Budgetposten Miete um sich finanziellen Druck zu entledigen. Das ist verständlich. Aber es sollte schon am Anfang solcher Schwierigkeiten ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden und nicht erst, wenn man zwei Monate mit der Miete in Rückstand ist. Auch ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, dass ihm der Mieter erhalten bleibt und willigt möglicherweise in eine Stundung oder Teilerstatung der Miete ein. Das ist in jedem Fall ein ratsamer Weg, als eine Situation eskalieren zu lassen. An deren Ende eine in jedem Fall teurer Gerichtsprozess und weitere Zusatzkosten drohen.

Wenn Sie als Mieter sowieso den Auszug planen oder schon gar nicht am vor Ort sind und ihr Wohnung räumen lassen wollen, sprechen Sie uns an. Unsere Spezialisten für Express Wohnungsentrümpelungen beraten Sie kostenlos und machen Ihnen ein faires Angebot für ihre Wohnungsauflösung.

Häufige Fragen zur Zwangsräumung

Was kostet eine Zwangsräumung?

Die gesamten Kosten einer Zwangsräumung gehen über die Kosten einer Entrümpelung hinaus. Rümpel Meister übernimmt für Sie die Entrümpelung und Beräumung der Wohnung und kann Ihnen für diesen Teil der Zwangsräumung ein Angebot über die anfallenden Kosten machen. Jede Wohnungsauflösung ist verschieden. Grob kann man sich an der Quadratmeterzahl der Wohnung orientieren und der Menge der zu entrümpelnden Möbeln. Auf Basis ihrer Angaben erstellen wir Ihnen eine Festpreisangebot und stimmen eine verbindlichen Termin für die Räumung ab.

Wie lange dauert es bis zu einer Zwangsräumung?

Im günstigen Fall können Sie innerhalb von zwei bis drei Monaten im Rahmen einer Räumungsklage einen Räumungstitel erhalten, mit dem Sie als Vermieter eine Zwangsräumung gerichtlich durchsetzen können. Eine anschließende Räumung der Wohnung kann in Absprache mit Rümpel Meister innerhalb von 24-48 Stunden nach Auftragsfreigabe durchführen.

Was sind die Vorteile von Rümpel Meister Express?

Rümpel Meister ist ein erfahrener Entrümpelungsdienst, der ihre Zwangsräumung mit größter Sorgfalt und Qualität durchführen wird. Wir bieten dazu volle Preistransparenz, einen blitzschnelle Ausführung, eine diskrete Abwicklung und eine fachgerechte Entsorgung. Eine besenreine Übergabe ist selbstverständlich.